Krypto‑Meldepflicht in Österreich: Völkel fordert Beschwerde gegen DAC8
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MargixDE -
2. November 2026 um 10:30 -
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Die EU‑Richtlinie DAC8 verlangt von Unternehmen, Transfers von Kryptowährungen auf selbstverwalteten Wallets an die Finanzverwaltung zu melden. In Österreich stößt diese Vorgabe auf juristischen Widerstand, weil die Meldung von Transfers, die keinen steuerpflichtigen Gewinn auslösen, als unverhältnismäßig angesehen wird.
Hintergründe
Die Bitcoin‑Interessenvertretung Bitcoin Austria und die Initiative Coinfinity ➡️ fordern die Verhältnismäßigkeit der Vorgaben. Die Meldepflicht betrifft Transfers auf selbstverwalteten Wallets, die bislang als private Transaktionen gelten.
Rechtslage
Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel hat im Oktober 2026 die österreichische Datenschutzbehörde kontaktiert, weil er die Meldung von Transfers auf selbstverwalteten Wallets für eine anlasslose Datenerhebung hält. Er plant, den Fall bis vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof zu bringen und sieht die Möglichkeit einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof.
Reaktionen
Völkel betont, dass seine Kritik nicht gegen DAC8 insgesamt gerichtet sei, sondern gegen einzelne Meldepflichten, die zu weit gehen. Er meint, ein österreichisches Urteil könnte auch für deutsche Krypto‑Anleger relevant werden, da ein Teil der beanstandeten Pflichten unmittelbar aus EU‑Recht stammt.
Zeitleiste
- Oktober 2026: Völkel reicht Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.
- Geplant: Verfahren bis vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof und eventuell zum Europäischen Gerichtshof.
Was du jetzt wissen solltest
- DAC8 verlangt Meldung von Transfers auf selbstverwalteten Wallets.
- Völkel kritisiert die Regelung als unverhältnismäßig.
- Er plant ein Verfahren bis vor den Verfassungsgerichtshof.
- Ein Urteil könnte auch deutsche Krypto‑Anleger betreffen.
Unsere Einschätzung
Die aktuelle Auseinandersetzung zeigt, dass die Umsetzung von EU‑Rechtsvorschriften im Krypto‑Bereich noch nicht einheitlich ist. Während die Meldepflichten auf Transparenz und Steuererhebung abzielen, besteht berechtigte Sorge um die Verhältnismäßigkeit und die Belastung der Anleger. Ein mögliches Urteil könnte die Praxis in Österreich und möglicherweise auch in Deutschland verändern, indem es die Grenzen der Datenpflichten neu definiert.
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Stand: 02.11.2026. Quellen: BTC-ECHO. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.
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Quellen: Krypto – Crypto Fear & Greed Index von alternative.me; US-Aktien und DAX – eigene Berechnung (Margix) aus Yahoo-Finance-Daten. Keine Anlageberatung.
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